Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung: Steuerpflichtiges Sterbegeld muss nicht gegengerechnet werden
Kosten für die Beerdigung eines nahen Angehörigen können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, soweit die Kosten nicht durch das erhaltene Erbe gedeckt werden können. Erhaltene Leistungen aus einer Sterbegeld- oder Lebensversicherung müssen allerdings vom absetzbaren Betrag abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass steuerpflichtige Ersatzleistungen nicht in Abzug gebracht werden müssen. Im zugrunde…