NS-Verfolgtenentschädigung: Zinsen bis zur Ablehnung eines Restitutionsanspruchs sind keine Kapitaleinkünfte
Verfolgte des Nationalsozialismus werden im Rahmen der deutschen Wiedergutmachungspolitik materiell entschädigt. Rechtsgrundlage hierfür ist u.a. das NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG), das seit 2004 eine Verzinsung von Entschädigungsleistungen mit 6 % pro Jahr vorsieht. Beteiligte einer Erbengemeinschaft haben vor dem Bundesfinanzhof (BFH) nun ein wichtiges Urteil zur Steuerfreistellung dieser Zinsen erstritten. Im vorliegenden Fall war der Erblasser jüdischer Firmeninhaber…