Anteilsveräußerung: Ablösezahlung für Besserungsscheine gehört zum Veräußerungspreis
Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt war. Hinweis: Als Veräußerungsgewinn ist der Veräußerungspreis abzüglich der Veräußerungskosten und der Anschaffungskosten der Beteiligung anzusetzen. Es gilt aber das Teileinkünfteverfahren, so dass für steuerliche…