STEUERTERMINE JANUAR 2021
11.01. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 14.01.2021. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Dezember 2020]
Veröffentlicht am: 16. November 2020
Veröffentlicht in: Allgemein