STEUERTERMINE JANUAR 2021

11.01.Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*

Zahlungsschonfrist: bis zum 14.01.2021. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Dezember 2020]


Veröffentlicht am: 16. November 2020
Veröffentlicht in: Allgemein