Reiseleistungen: Verlängerte Übergangsfrist bis Jahresende 2022
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Nichtbeanstandungsregelung für bis zum 31.12.2021 ausgeführte Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet bis zum 31.12.2022 verlängert. Durch das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ wurde die gesetzliche umsatzsteuerliche Regelung für Reiseleistungen (§ 25 Umsatzsteuergesetz) geändert. Im…