Kein Steuerbonus für Erschließungskosten: Finanzämter weisen anhängige Einsprüche allgemein zurück
Wenn Sie Handwerker in Ihrem Privathaushalt beschäftigen, können Sie die anfallenden Lohnkosten mit 20 %, höchstens 1.200 EUR pro Jahr, von Ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen. Bereits im Jahr 2018 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Musterverfahren entschieden, dass die Steuerermäßigung nicht für Kosten beansprucht werden kann, die bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen…