Schuldzinsenhinzurechnung: Wie werden Bauzeitzinsen bei der Gewerbesteuer berücksichtigt?
Zinsen, die während der Bauzeit einer Immobilie anfallen, werden Bauzeitzinsen genannt. Im Rahmen der Gewerbesteuer sind Zinsen für Schulden teilweise hinzuzurechnen. Es stellt sich nun die Frage, ob Bauzeitzinsen zu den Zinsen zählen, die zur Gewerbesteuer hinzuzurechnen sind. Darüber musste das Finanzgericht Köln (FG) entscheiden. Die Klägerin ist eine GmbH, die Bauprojekte durchführt. Die Aufwendungen…