Gemeinnütziger Verein: Organisation des Zivildienstes begründet einen Zweckbetrieb
Gemeinnützige Organisationen (z.B. Vereine) sind mit ihren Einkünften aus sogenannten Zweckbetrieben von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Umsätze, die sie im Rahmen eines solchen Zweckbetriebs erzielen, sind zudem meist umsatzsteuerfrei oder unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass ein Zweckbetrieb auch vorliegt, wenn ein gemeinnütziger Verein die Organisation von Zivildienstleistenden…