Eigenheim nach Erbschaft: Auch psychische Gründe rechtfertigen Ende der Selbstnutzung
Eheleute bzw. eingetragene Lebenspartner können sich untereinander ein selbstbewohntes Familienheim erbschaftsteuerfrei vererben, sofern der überlebende Partner die Immobilie nach dem Erbfall unverzüglich zur Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt. Die Steuerbefreiung für Familienheime entfällt aber nachträglich, wenn die zunächst erfolgte Selbstnutzung innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall entfällt. Wird die Selbstnutzung innerhalb dieser Frist jedoch…