Beschränkte Steuerpflicht: Steuerabzug bei Softwareauftragsentwicklung im Fokus
Bei der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Personen wird die Einkommensteuer auf bestimmte Einkünfte durch einen direkten Steuerabzug in Höhe von 15 bzw. 30 % erhoben. Erfasst werden beispielsweise Vergütungen für zeitlich befristete Rechte- und Nutzungsüberlassungen (insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten). Nun hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem neuen Schreiben aus Anlass der Urheberrechtsreform…