Werbungskostenabzug: Vorherige gewerbliche Tätigkeit begründet keine Erstausbildung
Wer ein Gewerbe betreibt, lernt sicherlich viel fürs Leben – eine Erstausbildung im steuerlichen Sinn absolviert er damit jedoch nicht. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Geklagt hatte ein ehemaliger Gewerbetreibender, der die Kosten für seine Pilotenausbildung als vorweggenommene Werbungskosten abziehen wollte. Der Kläger hatte vor seiner Pilotenausbildung ein knapp zweijähriges…