MINDESTLOHN AB 1. JANUAR 2017: 8,84 EURO

Die Mindestlohn-Kommission (paritätisch besetzt aus Vertretern von
Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften) hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro um 4 % auf 8,84 Euro je Zeitstunden
anzuheben. Eine entsprechende Rechtsverordnung wird von der Bundesregierung vorbereitet.

Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist ab 2017 zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohns die Arbeitszeit ggfs. entsprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von 450 Euro nicht überschritten wird.


Veröffentlicht am: 7. November 2016
Veröffentlicht in: Allgemein, Gesetzesänderungen