LEASING: VERSCHAFFUNG VON VERSICHERUNGSSCHUTZ UMSATZSTEUERFREI?

Das Bundesfinanzministerium hatte sich im Jahr 2021 dreimal zur umsatz- und versicherungsteuerrechtlichen Behandlung von Garantiezusagen von Kfz-Händlern geäußert. Auslöser war ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2018. Darin hatte der BFH entschieden, dass die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers als eigenständige Leistung umsatzsteuerfrei ist. Die Finanzverwaltung hatte daraufhin ihre Auffassung geändert und entgeltliche Garantiezusagen durch Kfz-Händler als umsatzsteuerlich eigenständige Leistungen bewertet. Fraglich ist nun, ob die mit diesen BMF-Schreiben verbundenen Änderungen auch auf Leasing-Fälle übertragbar sind.

Bund und Länder haben sich nun darauf verständigt, dass die Verschaffung von Versicherungsschutz für ein Leasingobjekt und die im Leasing selbst bestehende Dienstleistung umsatzsteuerlich als eigenständige Leistungen anzusehen sind. Sofern der Leasinggeber das Leasingobjekt in diesen Fällen selbst versichert und die Kosten der Versicherung dem Leasingnehmer gesondert in Rechnung stellt, verschafft er dem Leasingnehmer Versicherungsschutz. Diese Leistung ist unter Beachtung der weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei.


Veröffentlicht am: 12. Oktober 2022
Veröffentlicht in: Umsatzsteuer