GRUNDERWERBSTEUER: WIE IST DER KAUF EINES BOOTSSCHUPPENS EINZUORDNEN?

Wenn Sie ein Haus kaufen, fällt bekanntlich Grunderwerbsteuer an. Aber gilt das auch für den Erwerb eines Schuppens? So gibt es beispielsweise Gerichtsurteile, bei denen unter bestimmten Voraussetzungen auch der Erwerb eines Gartenhauses als grunderwerbsteuerpflichtig beurteilt wurde. Wie es einzuordnen ist, wenn ein Bootsschuppen aus einer Bootshausgemeinschaft verkauft wird, musste jüngst das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (FG) entscheiden.

Der Kläger erwarb mit undatiertem Kaufvertrag einen Bootsschuppen, der Teil einer auf Pfählen im Wasser errichteten Bootsschuppenanlage in den neuen Bundesländern ist. Das Wassergrundstück, auf dem die Bootsschuppen stehen, befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und wird durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes verwaltet. Im Kaufvertrag heißt es, dass der Kaufgegenstand auf Pachtland steht und das Pachtland der Satzung des Vereins unterliegt. Das Finanzamt setzte gegenüber dem Kläger Grunderwerbsteuer fest.

Die dagegen gerichtete Klage vor dem FG war zulässig und begründet. Voraussetzung für die Entstehung von Grunderwerbsteuer ist die Übereignung eines Grundstücks oder Gebäudes. An dem Bootsschuppen besteht allerdings kein selbständiges Gebäudeeigentum, und zwar weder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch noch nach übergegangenem Recht der DDR. Somit ist hier auch keine Veräußerung eines Gebäudeteils erfolgt, wodurch Grunderwerbsteuer hätte ausgelöst werden können. Im Streitfall liegt auch deshalb kein Grunderwerbsteuerfall vor, da ein Gebäudeteil einem Grundstück nicht gleichsteht. Somit sind die Voraussetzungen für einen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang nicht erfüllt. Die Bootshausgemeinschaft stellt eine Gemeinschaft nach Bruchteilen dar. Der Veräußerer hat seinen Anteil an der Gemeinschaft auf den Kläger übertragen. Dadurch ist der Kläger Mitglied der Gemeinschaft geworden. Allerdings macht dies aus dem Kläger noch keinen Eigentümer.

 

 


Veröffentlicht am: 12. Dezember 2022
Veröffentlicht in: Grunderwerbsteuer