Grunderwerbsteuer: Übernommenes persönliches Wohnungsrecht erhöht die Bemessungsgrundlage
Bei einem Grundstückskauf bemisst sich die Grunderwerbsteuer, die – je nach Bundesland – bei 3,5 bis 6,5 % liegt, nach dem Wert der Gegenleistung. Hierzu gehören neben dem Kaufpreis auch die vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen. Zu diesen sonstigen Leistungen gehören alle übernommenen Verpflichtungen des Käufers, die zwar nicht unmittelbar zum Kaufpreis zählen, gleichwohl aber Entgelt für den Grundstückserwerb sind….