Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes: Wann wird der Erwerb im Flurbereinigungsverfahren verwirklicht?
Seit 2006 können die Bundesländer den Steuersatz der Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Der zuvor geltende bundeseinheitliche Steuersatz von 3,5 % wurde danach lediglich in Bayern beibehalten. In den übrigen 15 Bundesländern wurden die Steuersätze mittlerweile auf bis zu 6,5 % angehoben. Das fortwährende Drehen an der Steuerschraube verteuert Grundstückserwerbe ganz erheblich. Da einige Bundesländer den Steuersatz seit 2006…