BETRIEBSPRÜFUNGEN: MIT DER BETRIEBSGRÖSSE STEIGT DAS RISIKO, DASS MAN AN DIE REIHE KOMMT

Wie häufig Selbständige und Gewerbetreibende mit einer Betriebsprüfung rechnen müssen, hängt von der Größe des Unternehmens, der wirtschaftlichen Zuordnung und der Art des Betriebs ab. Das Finanzamt unterscheidet zwischen Groß-, Mittel, Klein- und Kleinstbetrieben. Es gilt die Faustregel: Je größer das Unternehmen ist, desto häufiger wird es einer Außenprüfung unterzogen. Während Großbetriebe in aller Regel durchgehend und lückenlos mit sämtlichen Besteuerungszeiträumen geprüft werden, müssen Klein- und Kleinstbetriebe eher selten mit einer Prüfung rechnen. Viele dieser Betriebe sind jahrzehntelang überhaupt keiner Betriebsprüfung ausgesetzt. Bei ihnen werden Betriebsprüfungen häufig anlassbezogen angeordnet, beispielsweise wenn Unstimmigkeiten in den Gewinnermittlungen zu Tage treten.

Zudem kann man als Klein- oder Kleinstunternehmer in den Fokus des Finanzamts geraten, wenn man einer bestimmten Branche angehört, die schwerpunktmäßig geprüft wird, wenn Kontrollmitteilungen aus einer Betriebsprüfung eines Geschäftspartners beim Finanzamt eingegangen sind oder (auch anonyme) Anzeigen vorliegen.

Nach einer neuen Statistik des Bundesministeriums der Finanzen über die steuerlichen Betriebsprüfungen der Länder wurden im Jahr 2021 von insgesamt 8.409.671 registrierten Betrieben insgesamt 150.440 Betriebe geprüft. Das entspricht einer Prüfungsquote von 1,8 %. Bei Großunternehmen lag die Quote bei 17,1 %, bei Mittelbetrieben bei 4,9 %, bei Kleinbetrieben bei 2,4 % und bei Kleinstbetrieben bei 0,8 %. Insgesamt 12.895 Betriebsprüfer waren dafür im Einsatz.

Hinweis: Das erzielte steuerliche Mehrergebnis der Prüfungen lag bei rund 13,1 Mrd. EUR. Davon entfielen allein 9,6 Mrd. EUR auf die Prüfung von Großbetrieben.


Veröffentlicht am: 12. Dezember 2022
Veröffentlicht in: übrige Steuerarten