E-AUTO-FÖRDERPROGRAMM AB 2026: BUNDESREGIERUNG LOCKT MIT NEUEN KAUFPRÄMIEN BIS 6.000 EUR

Die Bundesregierung fördert die E-Mobilität rückwirkend ab dem 01.01.2026 wieder mit neuen Kaufprämien. Je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp gibt es zwischen 1.500 EUR und 6.000 EUR. Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing von Fahrzeugen. Die Einkommensobergrenze für die staatliche Förderung liegt bei 80.000 EUR brutto pro Haushalt. Pro Kind steigt diese Grenze um 5.000 EUR (für bis zu zwei Kinder).

Jeder neue Kauf eines E-Autos wird mit mindestens 3.000 EUR gefördert, jeder Kauf eines Autos mit Plug-in-Hybrid-Antrieb oder Range-Extender (sofern er bestimmte CO2-Anforderungen erfüllt) mit mindestens 1.500 EUR. Wer ein niedrigeres Einkommen hat, wird entsprechend stärker unterstützt. Die Förderung im Überblick:

 

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
vollelektrische Fahrzeuge Plug-in-Hybride vollelektrische Fahrzeuge Plug-in-Hybride vollelektrische Fahrzeuge Plug-in-Hybride
85.001 EUR bis 90.000 EUR keine Förderung keine Förderung keine Förderung keine  Förderung 4.000 EUR 2.500 EUR
80.001 EUR bis 85.000 EUR keine Förderung keine Förderung 3.500 EUR 2.000 EUR 4.000 EUR 2.500 EUR
60.001 EUR bis 80.000 EUR 3.000 EUR 1.500 EUR 3.500 EUR 2.000 EUR 4.000 EUR 2.500 EUR
45.001 EUR bis 60.000 EUR 4.000 EUR 2.500 EUR 4.500 EUR 3.000 EUR 5.000 EUR 3.500 EUR
Bis 45.000 EUR 5.000 EUR 3.500 EUR 5.500 EUR 4.000 EUR 6.000 EUR 4.500 EUR

 

Hinweis: Der Fördertopf ist diesmal mit 3 Mrd. EUR gefüllt und soll für geschätzte 800.000 Fahrzeuge reichen. Die Internetplattform, über die ein Förderantrag gestellt werden kann, wird voraussichtlich im Mai 2026 verfügbar sein. Ungeachtet dessen gilt die Förderung rückwirkend für Autos, die bereits Anfang des Jahres 2026 zugelassen worden sind.


Veröffentlicht am: 12. März 2026
Veröffentlicht in: übrige Steuerarten