E-FAHRZEUGE FÜR MITARBEITER: NEUE STEUERVERGÜNSTIGUNGEN FÜR AUTO UND JOBRAD
Die Überlassung von E-Fahrzeugen an Arbeitnehmer wird stärker gefördert: Für Elektro-Firmenwagen wird nur die halbe, für viele reine E-Fahrzeuge sogar nur ein Viertel der „Dienstwagensteuer“ fällig. Jobfahrräder können Mitarbeitern sogar lohnsteuerfrei überlassen werden. Das Video erklärt, wie Sie davon profitieren. (12/25)
Veröffentlicht in: Für Gründer und Unternehmen