MELDUNG ELEKTRONISCHER KASSEN
Seit dem 01.01.2025 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme nach § 146a Abs. 4 AO verpflichtend dem Finanzamt gemeldet werden. Dieses Merkblatt bietet Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit die Kassenmeldung über das ELSTER-Portal ganz einfach gelingt.
Veröffentlicht in: Unternehmer