BERUFLICH GENUTZTES ARBEITSZIMMER
Gehören Sie zu den Glücklichen, die von zu Hause aus arbeiten? Haben Sie dazu ein separates Zimmer als Arbeitsplatz eingerichtet? Dieses Merkblatt erklärt, ob und in welcher Höhe Sie die Kosten dafür steuerlich ansetzen können.
Veröffentlicht in: Arbeitgeber und Arbeitnehmer