Anlagebetrug: Vorsteuer aus nichtgeliefertem Blockheizkraftwerk ist abziehbar
Manche Renditeversprechen klingen einfach zu gut, um wahr zu sein: Der Anleger kauft ein Blockheizkraftwerk für 30.000 EUR (plus 5.700 EUR Umsatzsteuer) und verpachtet es anschließend für mindestens zehn Jahre und eine jährliche Pacht von 14.400 EUR (plus 2.736 EUR Umsatzsteuer) zurück an den Verkäufer. Das eingesetzte Kapital würde sich auf diese Weise schnell vervielfachen….