Postdienstleistungen: Förmliche Zustellung von Schriftstücken ist umsatzsteuerfrei
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften durch einen Postdienstleister in den Jahren 2008 und 2009 eine sogenannte „Post-Universaldienstleistung“ darstellte, die von der Umsatzsteuer befreit war. Die Steuerbefreiung konnte direkt aus dem Europarecht hergeleitet werden. Geklagt hatte der Insolvenzverwalter eines Postdienstleisters, der in den Jahren 2008 und 2009…