Europäischer Gerichtshof: Ort der Dienstleistung an einen Unternehmer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Auslegung der Ortsregelung nach der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) entschieden. Danach gilt als Ort einer Dienstleistung an einen Steuerpflichtigen, der als solcher handelt, der Ort, an dem dieser Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Im Urteilsfall ging es um die Treuhänderin einer gemeinnützigen Stiftung im Vereinigten Königreich, die Zuschüsse für…