Gemischt genutztes „Stadtteilzentrum“: BFH beleuchtet Fragen zur Vorsteueraufteilung
Werden Gebäude teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise umsatzsteuerfrei verwendet und bestehen in der Ausstattung der Räume erhebliche Unterschiede, müssen die Vorsteuerbeträge laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) nach dem sogenannten Umsatzschlüssel aufgeteilt werden. Das Gericht bestätigte damit seine Rechtsprechung aus dem Jahre 2016. Im zugrundeliegenden Fall hatte die Klägerin in den Jahren 2009 und 2010…