Europa-Entscheidung: Bemessungsgrundlage für entgeltliche Sacheinlagen
Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde in einem polnischen Fall über die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Sacheinlagen diskutiert. Zwei Gesellschaften brachten Grundstücke in das Kapital einer dritten Gesellschaft ein. Hierfür erhielten sie Aktien der dritten Gesellschaft als Gegenleistung. Strittig war, ob der Ausgabepreis der Aktien oder ihr Nennwert als umsatzsteuerliche Gegenleistung anzusehen ist, insbesondere wenn vertraglich…