Biogasanlagen: Besteuerung von unentgeltlichen Wärmeabgaben
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass auch die unentgeltliche Abgabe von Wärme durch einen Steuerpflichtigen an andere Steuerpflichtige für deren wirtschaftliche Tätigkeit als Lieferung gegen Entgelt gilt, und zwar unabhängig davon, ob die Empfänger die Wärme für vorsteuerabzugsberechtigte Zwecke nutzen. Die Klägerin im Besprechungsfall betreibt eine Biogasanlage zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse. 2008…