Kartellschadensersatz: Vergleichszahlungen künftig umsatzsteuerfrei
Mit einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine Klarstellung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Kartellschadenersatz getroffen. Die Regelung basiert auf Beratungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und wird durch eine Änderung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) umgesetzt. Das BMF stuft Zahlungen, die der Schädiger zur Begleichung von Kartellschäden an den Geschädigten leistet, als echten Schadenersatz ein….