Vorzugsbesteuerung im Ausland: Britisches Steuerprivileg rechtfertigt erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Wer nach Großbritannien umzieht, kann unter bestimmten Umständen erreichen, dass er dort nur sein dorthin überführtes Einkommen versteuern muss – diese Vorzugsbesteuerung wird als „remittance basis“ bezeichnet. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass dieses britische Steuerprivileg eine kompensierende steuerliche Belastung in Deutschland nach sich ziehen kann. Geklagt hatte eine deutsche Staatsangehörige, die im Jahr…