Schulden eines Dritten: Einfach so kann das Finanzamt den Arbeitslohn auch nicht pfänden
Wie heißt es so treffend? Vor dem Finanzamt gibt es kein Entkommen. Und das kann nicht nur die eigenen Steuerschulden betreffen, sondern auch „geerbte“ Verbindlichkeiten. Werden diese – aus welchem Grund auch immer – nicht beglichen, kann das Finanzamt Pfändungen veranlassen, um die offenen Beträge einzutreiben. Im Streitfall ging es um Schulden des Vaters, für…