Corona-Krise: Finanzämter gewähren weiterhin Stundung und Vollstreckungsaufschub
Steuerzahler, die unmittelbar unter den wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Krise leiden, können ihre fälligen Steuern weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen stunden lassen oder einen Vollstreckungsaufschub erhalten. Das Bundesfinanzministerium hat seine steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten im Dezember 2020 verlängert und folgende Regelungen erlassen: Steuerzahler, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind,…