Neue Fristberechnung ab 2025: Steuerbescheide gelten neuerdings erst am vierten Tag als bekanntgegeben
Bereits 2024 hatte der Gesetzgeber hierzulande verlängerte Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen eingeführt. Mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz hat er zugleich geregelt, dass schriftliche Verwaltungsakte (z.B. Steuerbescheide) zu einem späteren Zeitpunkt als bisher als bekanntgegeben gelten. Dies ist wichtig für zahlreiche steuerrechtliche Fristen, da diese an den Bekanntgabezeitpunkt anknüpfen. Bislang galt die Regelung, dass Verwaltungsakte bei…