Papier ist seit 2023 tabu: Steuerberater dürfen nur noch elektronisch mit Finanzgerichten kommunizieren
Bereits seit dem 01.01.2022 müssen Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ihre Schriftsätze, Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument an die Gerichte übermitteln; die Papierform ist seitdem grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Rechtsanwälte müssen für diese Zwecke ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (sog. „beA“) vorhalten. Seit dem 01.01.2023 müssen auch Steuerberater ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach…