Finanzgerichtsprozess: Verweigerte Akteneinsicht kann zu schwerwiegendem Verfahrensmangel führen
Prozessbeteiligte haben in einem finanzgerichtlichen Prozess das Recht, die Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten einzusehen. Werden die Prozessakten bei Gericht elektronisch geführt, wird die Akteneinsicht durch die Bereitstellung des Akteninhalts zum Abruf gewährt. Sofern die Akten noch in Papierform geführt werden, erfolgt die Akteneinsicht in den Diensträumen. Dass die Verweigerung der Akteneinsicht einen…