Versäumte Klagefrist: Zustellungsdefizite bei privaten Postdienstleistern rechtfertigen späteren Fristbeginn
Wer mit einer Einspruchsentscheidung seines Finanzamts (FA) nicht einverstanden ist, kann Klage vor dem Finanzgericht (FG) erheben – die Frist hierfür beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Der maßgebliche Bekanntgabezeitpunkt wird von der Abgabenordnung (AO) bei inländischer Postversendung am vierten Tag nach Aufgabe des Schriftstücks zur Post angenommen, sofern er nicht zu einem späteren…