Manipulierbare Altkassen: Hinzuschätzungen des Finanzamts müssen mit Augenmaß erfolgen
Wenn Betriebe der Bargeldbranche steuerlich geprüft werden, richtet der Prüfer des Finanzamts (FA) sein Augenmerk gerne auf die Kassenführung. Stellt sie sich als nicht ordnungsgemäß heraus, muss der geprüfte Unternehmer regelmäßig mit Hinzuschätzungen und teils hohen Steuernachzahlungen rechnen. Hinweis: Das Finanzamt trägt formelle und materielle Mängel in der Kassenführung zusammen und darf auf dieser Grundlage…