Säumniszuschläge: Höhe von 12 % pro Jahr ist verfassungskonform
Wird eine fällige Steuer verspätet gezahlt, erhebt das Finanzamt einen sogenannten Säumniszuschlag. Für jeden angefangenen Monat der Säumnis berechnet es dann 1 % des rückständigen Steuerbetrags, so dass über ein Jahr gesehen ein Zuschlag von 12 % des Rückstands auflaufen kann. Nachdem der Steuergesetzgeber den Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen auf Druck des Bundesverfassungsgerichts ab 2019 von…