Zustellung von Gerichtspost: Postbote muss auch an Samstagen zunächst an Kanzleiräumen klingeln
Die Zustellung von Gerichtsentscheidungen und besonders wichtiger Verwaltungspost unterliegt nach der Zivilprozessordnung (ZPO) strengen Regelungen. Eine Postsendung darf nur dann vom Postboten in den Briefkasten eingelegt werden, wenn der Empfänger nicht angetroffen werden konnte und auch eine anderweitige persönliche Übergabe (z.B. an Beschäftigte) nicht gelungen ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass eine förmliche…