Vollbeendete Personengesellschaft: Gewinnfeststellungsbescheid bleibt trotz Nennung der Gesellschaft wirksam
Wer will was von wem? All diese Informationen müssen aus Steuerbescheiden eindeutig hervorgehen, ansonsten sind sie inhaltlich nicht hinreichend bestimmt und damit nichtig. Zentraler Bestandteil jedes Steuerbescheids ist daher die Angabe des Inhaltsadressanten, also desjenigen, dem gegenüber der Steuerbescheid gelten soll. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs dürfen Gewinnfeststellungsbescheide im Adressfeld aber durchaus noch auf…