Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2017
Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können die Fristverlängerung für 2017 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2016 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmals bis zum 10. Februar 2017 stellen. Die Voranmeldung und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung sind dann für Januar am 10. März, für Februar am 10. April usw. fällig. Der Antrag…