Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Müssen auch Nebenkosten von Leasingverträgen einbezogen werden?
Wenn Sie ein Wirtschaftsgut leasen, können Sie die Leasingraten in Ihrer Gewinnermittlung als Aufwendungen berücksichtigen. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die Gewerbesteuer muss allerdings ein Teil der Leasingraten wieder hinzugerechnet werden. Über die Frage, ob hierbei die gesamte Leasingrate berücksichtigt werden muss oder ob die in Rechnung gestellten Nebenkosten herausgerechnet werden können, musste das…