Personengesellschaften: Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften gilt nur eingeschränkt
Personengesellschaften, die freiberuflich, land- und forstwirtschaftlich oder vermögensverwaltend tätig sind, werden vom Finanzamt nach der sogenannten Abfärbetheorie des Einkommensteuergesetzes in vollem Umfang als Gewerbebetrieb eingestuft, wenn sie nebenher Einkünfte aus einer originär gewerblichen Tätigkeit oder Einkünfte aus der Beteiligung an einer anderen gewerblichen Personengesellschaft erzielen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) tritt bei der…