Gewerblich geprägte Personengesellschaft: Gewerbesteuerliche Verlustvorträge gehen bei Betriebsverpachtung unter
Der für die Gewerbesteuer maßgebliche Gewerbeertrag eines Betriebs darf nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann um Verluste aus früheren Jahren gekürzt werden, wenn eine sogenannte Unternehmensidentität besteht. Das heißt: Der Gewerbebetrieb, in dem die Verluste entstanden sind, muss mit dem Gewerbebetrieb identisch sein, der den Abzug der Verluste für sich beansprucht. Entscheidend ist hierbei,…