Therapeutenausbildung: Krankenbehandlung unter Aufsicht ist nicht gewerbesteuerfrei
Private Schulen und andere allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen können von der Gewerbesteuer befreit sein, wenn sie Leistungen erbringen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen. Eine Ausbildungsstätte für Psychotherapie wollte diese Steuerbefreiung kürzlich auch für Krankenbehandlungen beanspruchen, die ihre Schüler in den Jahren 2010 bis 2015 im Zuge ihrer praktischen Ausbildung durchgeführt hatten. Die staatlich…