Mehrstöckige Freiberufler-Personengesellschaften: BFH äußert sich zur steuerrechtlichen Anerkennung
Eine Personengesellschaft entfaltet nur dann eine freiberufliche (und keine gewerbliche) Tätigkeit, wenn sämtliche Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen. Jeder Gesellschafter muss hierzu über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und eine freiberufliche Tätigkeit entfalten. Die erforderliche freiberufliche Tätigkeit ist durch die tatsächlich unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Berufsträgers geprägt. Die Annahme von freiberuflichen Einkünften…