Gewerbesteuerhinzurechnung: Wie werden Adresskäufe bei der Ermittlung berücksichtigt?
Zur Ermittlung der Gewerbesteuer wird der für die Einkommensteuer ermittelte Gewinn durch Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. Bei den Hinzurechnungen sind zum Beispiel auch 25 % der Aufwendungen für eine zeitlich befristete Überlassung von Rechten zu berücksichtigen. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Unternehmen Adressen gekauft. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) musste darüber entscheiden, ob die Adresskäufe als…