Eine Frage der Einheitlichkeit: Steuerliche Zusammenfassung von mehreren Gewerbebetrieben
Als Steuerpflichtiger können Sie jederzeit mehrere Tätigkeiten nebeneinander ausüben. Abhängig davon, welchen Tätigkeiten Sie nachgehen, können diese für die Gewerbesteuer zusammengefasst werden. Ausschlaggebend ist hierbei, ob die Tätigkeiten sich ergänzen (z.B. Gastwirtschaft und Bäckerei) oder komplett verschieden sind (z.B. Maschinenfabrik und Spinnerei). Im Streitfall musste das Finanzgericht Münster (FG) entscheiden, ob ein einheitlicher Betrieb vorliegt…