Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Sponsoringkosten sind keine Miet- und Pachtzinsen
Miet- und Pachtzinsen, die ein Gewerbebetrieb für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eines Dritten zahlt und in seiner steuerlichen Gewinnermittlung absetzt, müssen bei der Berechnung des gewerbesteuerlich maßgeblichen Gewerbeertrags (Steuerbemessungsgrundlage) zu einem Teil wieder hinzugerechnet werden. Hinweis: Der Steuergesetzgeber will so erreichen, dass die Ertragskraft des Gewerbebetriebs unabhängig von dessen Eigen- und Fremdkapitalausstattung erfasst wird (Ziel der…