Komfortzimmer: Gewerbesteuerbefreiung für Wahlleistungen im Krankenhaus
Grundsätzlich unterliegen Körperschaften der Gewerbesteuer. Allerdings hat der Gesetzgeber bestimmte Einrichtungen von der Gewerbesteuer befreit. In der Regel werden daher bei den im Gesetz genannten Einrichtungen die gesamten Einkünfte nicht der Gewerbesteuer unterworfen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass nur bestimmte Arten von Einkünften – wie beispielsweise bei Krankenhäusern – von der Gewerbesteuer freigestellt sind….