Gewerbesteuerliche Kürzung: Schädlichkeit von mitvermieteten Betriebsvorrichtungen
Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwaltet und nutzt oder Wohnungsbauten betreut oder Häuser errichtet, können Sie eine Kürzung im Rahmen der Gewerbesteuer in Höhe des Gewinns beantragen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Dies nennt sich „erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung“. Eine Kürzung ist also möglich,…