Keine berufsbildende Einrichtung: Selbständig unterrichtender Lehrer ist nicht von der Gewerbesteuer befreit
Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen sind von der Gewerbesteuer befreit, soweit sie unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen erbringen. Voraussetzung ist, dass sie entweder als Ersatzschulen anerkannt sind oder auf einen Beruf bzw. eine staatliche Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Gewerbesteuerbefreiung nicht für eine GmbH gilt,…