Geerbtes Familienheim: „Unverzügliche“ Selbstnutzung kann auch bei langen Handwerkerwartezeiten vorliegen
Eltern können eine selbstbewohnte Immobilie erbschaftsteuerfrei an ihre Kinder vererben, sofern die Immobilie eine Wohnfläche von maximal 200 qm hat und die Kinder sie zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmen. Diese Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Bestimmung zur Selbstnutzung „unverzüglich“ und ohne schuldhaftes Zögern erfolgt. Wie schnell die Selbstnutzung durch die Kinder eintreten muss, hat…