Erbschaftsteuer mindern: Auch Nacherben können Erbfallkostenpauschale abziehen
Erben dürfen von ihrem erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb verschiedene Nachlassverbindlichkeiten abziehen, darunter einen Pauschbetrag für Erbfallkosten in Höhe von 10.300 EUR, der insbesondere die Kosten für die Bestattung und für die Regelung des Nachlasses abdecken soll. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass auch Nacherben diese Erbfallkostenpauschale in Anspruch nehmen können. Hinweis: Mit der testamentarischen Anordnung einer Vor-…