Steuerfreie Zuwendung an eine Stiftung: Fragliche Erbschaftsteueraufhebung
Wenn man etwas erbt, fällt Erbschaftsteuer an. Jedoch kann diese in manchen Fällen rückwirkend aufgehoben werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Geschenk wieder zurückgegeben werden muss. Oder auch, wenn Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall zum Beispiel an den Bund oder eine inländische gemeinnützige Stiftung übertragen…