Vererbtes Familienheim: Fehlende Grundbucheintragung verhindert Erbschaftsteuerbefreiung
Selbstgenutzte Immobilien (sogenannte Familienheime) können zwischen Ehe- und Lebenspartnern erbschaftsteuerfrei vererbt werden. Die Steuerbefreiung setzt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aber voraus, dass der Erblasser im Zeitpunkt des Todes als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war – ein bloßer Eigentumsverschaffungsanspruch aus einem Kaufvertrag reicht hier somit nicht aus. Geklagt hatte ein Witwer, dessen Ehefrau…