Nachlassverbindlichkeiten: Vergeblich aufgewandte Prozesskosten können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden
Kosten, die einem Erben unmittelbar im Zusammenhang mit der Erlangung, Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses entstehen, können bei der Erbschaftsteuerberechnung als sogenannte Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass auch Kosten eines Zivilprozesses abziehbar sein können, wenn ein Erbe vermeintlich zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat. Im zugrundeliegenden…