Pendlerpauschale: Wie viele Arbeitstage dürfen angegeben werden?
Arbeitnehmer können ihre arbeitstäglichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit der Pendlerpauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer absetzen. Hinweis: Maßgeblich für die Berechnung der Kilometer ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Wegstrecke). Der Arbeitnehmer kann aber eine längere Fahrtstrecke ansetzen, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird. Dass die längere…