Corona-Krise: Lohnsteuer-Anmeldungen können später abgegeben werden
Nach dem Einkommensteuergesetz müssen Lohnsteuer-Anmeldungen spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums abgegeben werden. Dieser Zeitraum richtet sich nach der Höhe der für das Vorjahr abzuführenden Lohnsteuer des Arbeitgebers und ist: der Kalendermonat, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 5.000 EUR betragen hat, das Kalendervierteljahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für…